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   LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10   

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https://dejure.org/2012,45140
LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10 (https://dejure.org/2012,45140)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.12.2012 - L 5 R 361/10 (https://dejure.org/2012,45140)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - L 5 R 361/10 (https://dejure.org/2012,45140)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10
    Dabei sollen diese ungelernten Tätigkeiten wegen ihrer Qualität tariflich etwa gleich hoch wie die sonstigen Ausbildungsberufe eingestuft sein (vgl. BSG vom 1. Februar 1984 - 5b RJ 80/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 116; BSG vom 30. September 1987 - 5b RJ 20/86 = SozR 2200 § 1246 Nr. 147; BSG vom 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).

    Die Tätigkeit wird jedoch wegen ihrer Qualität wie sonstige Ausbildungsberufe bewertet und tariflich eingestuft, was ihre soziale Zumutbarkeit als Verweisungstätigkeit ebenfalls begründet (vgl. BSG vom 12. September 1991, a. a. O.).

  • LSG Hessen, 15.04.2011 - L 5 R 331/09

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Berufsunfähigkeit - Facharbeiter -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10
    Die Tätigkeit des Telefonisten ist damit tarifvertraglich überwiegend zumindest als Angelerntentätigkeit, in einigen Fällen sogar als Facharbeitertätigkeit eingestuft und einem Versicherten, der Berufsschutz genießt, grundsätzlich sozial zumutbar (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. April 2011 - L 5 R 331/09).

    Gelegentlicher Zeitdruck ist nicht auszuschließen (vgl. Senatsurteil vom 10. August 2012 - L 5 R 269/11 und Senatsurteil vom 15. April 2011 - L 5 R 331/09).

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10
    Vielmehr wird von den Versicherten verlangt, dass sie - immer bezogen auf ihren "bisherigen Beruf" - auch einen "zumutbaren" beruflichen Abstieg in Kauf nehmen und sich vor Inanspruchnahme der Rente mit einer (gegebenenfalls auch) geringerwertigen Erwerbstätigkeit zufrieden geben (vgl. BSGE 41, 129, 131 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11).

    "Zugemutet werden" im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a. F. können den Versicherten alle von ihnen nach ihren gesundheitlichen Kräften und ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach der im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb, d. h. nach ihrer Qualität - dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl. z. B. BSG SozR Nr. 22 zu § 45 RKG; BSGE 38, 153 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSGE 41, 129, 132 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 27, 29 - ständige Rechtsprechung).

  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 20/86

    Verweisungstätigkeit - Angelernter Arbeiter - Anlernberuf - Lohntarif

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10
    Dabei sollen diese ungelernten Tätigkeiten wegen ihrer Qualität tariflich etwa gleich hoch wie die sonstigen Ausbildungsberufe eingestuft sein (vgl. BSG vom 1. Februar 1984 - 5b RJ 80/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 116; BSG vom 30. September 1987 - 5b RJ 20/86 = SozR 2200 § 1246 Nr. 147; BSG vom 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10
    Unabhängig davon können Versicherte mit dem Leitberuf der Ungelernten auf das gesamte allgemeine Arbeitsfeld verwiesen werden (vgl. etwa BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 m. w. N. - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83

    Gleichstellung bestimmter Tätigkeiten - Rangierleiter - Handwerkertätigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10
    Dabei sollen diese ungelernten Tätigkeiten wegen ihrer Qualität tariflich etwa gleich hoch wie die sonstigen Ausbildungsberufe eingestuft sein (vgl. BSG vom 1. Februar 1984 - 5b RJ 80/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 116; BSG vom 30. September 1987 - 5b RJ 20/86 = SozR 2200 § 1246 Nr. 147; BSG vom 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79
    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10
    Ausnahmen können allenfalls dann in Betracht kommen, wenn ein Versicherter nach seinem Gesundheitszustand nicht dazu der Lage ist, die an sich zumutbaren Arbeiten unter den in der Regel in den Betrieben üblichen Bedingungen zu verrichten, oder wenn er außer Stande ist, Arbeitsplätze dieser Art von seiner Wohnung aus aufzusuchen (vgl. BSG vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 32/79).
  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 98/72

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Berufsfremde Tätigkeit - Ungelernte Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10
    "Zugemutet werden" im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a. F. können den Versicherten alle von ihnen nach ihren gesundheitlichen Kräften und ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach der im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb, d. h. nach ihrer Qualität - dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl. z. B. BSG SozR Nr. 22 zu § 45 RKG; BSGE 38, 153 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSGE 41, 129, 132 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 27, 29 - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 10/87

    Urteil - Vorinstanz - Rente - Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Kaufhausdetektiv

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10
    Als Facharbeiter muss sich der Kläger nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen zur Verwertung seines Restleistungsvermögens sozial zumutbar auf all diejenigen Tätigkeiten verweisen lassen, die zu den Facharbeiterberufen und den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder die eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens 3 Monaten Dauer erfordern, wenn er dazu gesundheitlich im Stande und beruflich fähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 112/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 57; BSG vom 17. November 1987 - 5b RJ 10/87 = SozR 2200 § 1246 Nr. 152 - jeweils m. w. N.).
  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Leitbild des

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10
    Als Facharbeiter muss sich der Kläger nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen zur Verwertung seines Restleistungsvermögens sozial zumutbar auf all diejenigen Tätigkeiten verweisen lassen, die zu den Facharbeiterberufen und den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder die eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens 3 Monaten Dauer erfordern, wenn er dazu gesundheitlich im Stande und beruflich fähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 112/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 57; BSG vom 17. November 1987 - 5b RJ 10/87 = SozR 2200 § 1246 Nr. 152 - jeweils m. w. N.).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 31/96

    Anwendung des neuen Rechts bei Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 31/04 R

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung -

  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 62/89

    Bindungswirkung eines Zeitrentenbescheides für eine Ausfallzeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2002 - L 4 RJ 36/02

    Rentenversicherung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - L 3 R 56/07

    Maßgeblicher Verweisungsberuf nach Lösung vom bisherigen Beruf

  • LSG Hessen, 23.08.2013 - L 5 R 359/12

    Fiktion eines früheren Überprüfungsantrages im Wege des sozialrechtlichen

    Die Weiterzahlung von befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beurteilt sich nach § 102 SGB VI. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I, S. 2261) eingeführt und gilt aufgrund des durch § 300 Abs. 1 SGB VI angeordneten Rentenbeginnprinzips grundsätzlich auch für eine über § 302b SGB VI noch nach altem Recht zu gewährende Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 14. Dezember 2012 - L 5 R 361/10).
  • LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem

    Die soziale Zumutbarkeit dieser Tätigkeiten ergibt sich aus ihrer tariflichen Einstufung durch die Tarifvertragsparteien (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 15. April 2011, L 5 R 331/09; Urteil vom 14. Dezember 2012, L 5 R 361/10 sowie das Auskunftsschreiben des Verbandes KX. e.V.- K. - vom 25. Januar 2011 sowie den Gehalts- und Lohntarifvertag für den Verband KX. Hessen e.V. - K. - vom 23. Oktober 2009, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden).
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